Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Abgabe von 30 fl. für den Pfarr-Verbesserungs-Fonds, auf 870 fl. in Sportelpreisen 
berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Revierförsters-Stelle zu Herrenalb, mit wel- 
cher die Besoldung erster Elasse, nebst Pferdsration verbunden ist, haben sich inner- 
halb vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwald-Kreises vorschriftmäßig 
zu melden. 
7) Bei dem Cataster-Büreau ist eine Assistenten-Stelle mit einem Taggeld von 
1 fl. 30 kr. erledigt. Die Bewerber um dieselbe haben sich binnen vier Wochen bei 
dem Steuer-Collegium vorschriftmäßig zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Ernannt wurde den 2. November: auf die erledigte etatsmáßige Kanzlei-Assisten- 
tenstelle bei dem K. katholischen Kirchenrathe, der seitherige Hülfsarbeiter bei dieser 
Kanzlei, Referendär Burger, 
den 5. Rovember: der bisher bei dem Eataster-Büreau angestellte Assistent 
Sick, zum Kanzlei-Assistenten bei der Ober-Zolladministration. 
Den 9. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat September d. J. ausgegeben worden.
	        
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