Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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II. Verfügungen der Departementée. 
A) Des Justiz-Departements. 
Der Hypotheken-Commission. 
Bekanntmachung, in Betreff des Aufrafs vom 11. December 1832, wegen Errichtung der Güter= und 
Unterpfands-Bücher der Eremten. 
Da in Betreff der beabsichrigten Gesehgebung über das Hypothekenwesen der 
Eremten verschiedene Anstände sich ergeben haben, welche die Beendigung der hiefür 
unternommenen Vorarbeiten noch auf einige Zeit hinausrücken; so sieht sich die unter- 
zeichnete Stelle veranlaßt, mit Genehmigung des K. Justiz-Ministerium, den am 
11. December 1852 unter der Voraussehung der baldigen Erledigung jener Arbeiten 
und demnächst erfolgender Verabschiedung hierüber erlassenen Aufruf (Reg. Bl. von 
1835, Nr. 1) vorläufig außer Wirkung zu sehen; wobei es sich indeß von selbst verstehr, 
daß die, unabhängig von diesem Aufrufe bestehenden und in demselben nur in Erinne- 
rung gebrachten, gesehlichen Folgen früherer Verfügungen, namentlich des Aufrufs des 
K. Ober-Tribunals vom 3. Juni 1825 (Reg. S. 334) von gegenwärtiger Bekanntma= 
chung nicht berührt werden. 
So beschlossen in der K. Hppotheken-Commission. 
Stuttgart den 15. November 1855. 
Bolley. 
) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten und 
des Innern. 
Der Ministerien der auswaͤrtigen Angelegenheiten und des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend dle Unterdruͤckung der zu Stuttgart herausgekommenen Zeitschrift: „die 
Reckarzeitung.“ 
Von der teutschen Bundes-Versammlung ist in ihrer achtundvierzigsten Sitzung 
vom 14. d. M. nachstehender Beschluß gefaßt worden:
	        
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