Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebuͤhren sich verzoͤ- 
gern sollte, wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1834 der 
Justiz-Ministerial-Casse von der für die Oberamtsbezirke erforderlichen Anzahl von 
Eremplaren (mit Ausnahme der Frei-Eremplare der K. Amtostellen) unter genauer 
Angabe der ohne die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse, und der- mit derselben 
verlangten Exemplare, Nachricht ertheilen werden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne= 
ments-Gebühren zu berichtigen, und es steht ihnen, sowie allen Privat-Abonnenten 
frei, für den ganzen Jahrgang 1334 oder nur für das erste Semester desselben zu 
pränumeriren. 
Stuttgart den 25. Rovember 1835. Schwab. 
:8) Des Departements des Innerv. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Die Verleihung eines Privilegiums gegen den Nachdruck des „forsilichen Conversations= Lericons“ 
von Hartig betreffend. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom gestrigen 
Tage dem K. Pieußischen Staatsrathe und Ober-Landforstmeister Hartig zu Berlin, 
ein Privilegium gegen den Nachdruck seines unter dem Titel „forstliches Conversa= 
tions-Lericon“ demnächst erscheinenden Werkes auf die Dauer von sechs Jahren zu 
verleihen gnädigst geruht haben; so wird solches umer Hinweisung auf die K. Ver- 
ordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, 
zur Nachachtung hiedurch bekannt gemacht. 
Stuttgart den 21. November 1835. Schlaper. 
2. Des katholischen Kirchenraths. 
Ergebniß der Kirchendienst-Prüfung. 
In Folge der am 15. ö. M. mit 19 Candidaten der katholischen Theologie dahier 
vorgenommenen Kirchendienst-Prüfung wurden von Seiten des K. katholischen Kirchen-
	        
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