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Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebuͤhren sich verzoͤ-
gern sollte, wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1834 der
Justiz-Ministerial-Casse von der für die Oberamtsbezirke erforderlichen Anzahl von
Eremplaren (mit Ausnahme der Frei-Eremplare der K. Amtostellen) unter genauer
Angabe der ohne die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse, und der- mit derselben
verlangten Exemplare, Nachricht ertheilen werden.
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne=
ments-Gebühren zu berichtigen, und es steht ihnen, sowie allen Privat-Abonnenten
frei, für den ganzen Jahrgang 1334 oder nur für das erste Semester desselben zu
pränumeriren.
Stuttgart den 25. Rovember 1835. Schwab.
:8) Des Departements des Innerv.
1. Des Ministerium des Innern.
Die Verleihung eines Privilegiums gegen den Nachdruck des „forsilichen Conversations= Lericons“
von Hartig betreffend.
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom gestrigen
Tage dem K. Pieußischen Staatsrathe und Ober-Landforstmeister Hartig zu Berlin,
ein Privilegium gegen den Nachdruck seines unter dem Titel „forstliches Conversa=
tions-Lericon“ demnächst erscheinenden Werkes auf die Dauer von sechs Jahren zu
verleihen gnädigst geruht haben; so wird solches umer Hinweisung auf die K. Ver-
ordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend,
zur Nachachtung hiedurch bekannt gemacht.
Stuttgart den 21. November 1835. Schlaper.
2. Des katholischen Kirchenraths.
Ergebniß der Kirchendienst-Prüfung.
In Folge der am 15. ö. M. mit 19 Candidaten der katholischen Theologie dahier
vorgenommenen Kirchendienst-Prüfung wurden von Seiten des K. katholischen Kirchen-