Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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AbschnittlI. 
  
Ab 
boscr 
Wshn. M. 
Abs— 
. 
Uebertrag 
Daran wurden theils baar, theils mittelst Abwe der gegen die Staats- 
hauptkasse berechneten Capital-Steuer bezahlt. 
und blieben auf den 30. Juni 1833 unberichtigt, welche von den Gläu- 
bigern nicht erhoben wurden, und sich baari in der Casfe befanden. 
Wenn von dem obigen ganzen Zinsenfonds à 
dieses Ersorderns abgezogen wird, dnit 
so erge t sich ein Ueberschuß des Erstern, welcher dem 5 des Staats- 
chulden-Statuts vom 22. Juni 1320, gemäß dem Tülgungsfonds 
zufloß von —:. 3,058 fl. 58 kr. 
nämlich 6 .· , 
1) Ueberschuß des Zinsenfonds, abzuͤglich des Erfordernisses am An- 
fange des Jahres: 
der Zinsenfonds für das Jahr 1823 beträgt 1/099,5 69 fl. 1okr. 
davon abgezogen: 
bleib das Erforderniß fuͤr das laufende Jahr mit 1065, 490 fl. 12kr. 
eibben 
2) Zinsen-Ersparnisse im Laufe des. Jahrs durch Capital-Ablöfungen 
vor den Zinsverfall-Terminen und durch Abgang an ältern Zinsen 
5,432 fl. 4 kr. 
wogegen die, nach diesen Terminen zu bezahlen gewe- 
uenen Stäckzinse betragen . 5,4A15 fl. 55 br. 
an obiger Summe in Abzug zu bringen 
Da also die Zins-Ersparnisse diesesmal die Stückzinse kbersteigen, so ist 
f. 
1/144,754 
1/064,512 
80,441 
1144,75 5 
1 178,815 2 
e 2 
34, 058 
53 
  
  
Bleiben mithin obe 
3% 058 
C’ 
  
Abschnitt III. 
Verwendung des Tilgungsfonds. 
Zur Schulden-Tilgung waren zu verwenden: 
aus dem vorigen Jahre: 
die bei dem Jahres-Abschluß von i: 18 r unter dem n Cassenbestande vor- 
handen gewesenen .. » ... 
  
  
I 
46, 658 
  
481 
 
	        
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