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Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bü-
cher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 28. November 1335. Schlaver.
b) Bekanntmachung, die Wieder-Errichtung eines Posisialls zu Bühlerthann betreffend.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 27. d. M.
die von dem Fürsten Erblandpostmeister in Antrag gebrachte Wieder-Errichtung der im
Jahr 1824 aufgehobenen Relais-Poststation zu Bühlerthann, O. A. Ellwangen, und
die Uebertragung dieses Postdienstes an den Sonnenwirth Eberlen daselbst zu geneh-
migen gnädigst geruht; was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird,
daß die Stations-Distanz zwischen Bühlerthann und Ellwangen auf 11, zwischen Büh-
lerthann und Crailsheim ebenso, und zwischen Bühlerthann und Hall auf 1 Post regu-
lirt worden ist.
Stuttgart den 28. November 1835. Schlaper.
2. Des evangelischen Consistorium.
Termine zur Conkurs-Prüfung der ebangelischen Schulprovisoren und Schulamtslehrlinge:
Zur Conkursprüfung der evangelischen Schulprovisoren auf Schuldienste haben die
Provisoren der Generalate Heilbronn, Ulm und Hall den 15. Januar, die Provisoren
der übrigen Generalate aber den 16. Januar 1834 zu erscheinen. An dem letzten Tage
find auch die Schulamtslehrlinge, die ihre Lernzeit vollendet haben, zur Prüfung auf
Provisorate berusen. Sämmtliche Bewerber um diese Prüfungen, welche nicht durch be-
sondere Erlasse zurückgewiesen worden sind, haben sich an den genannten Tagen Mor-
geno vor 8 Uhr in der Kanzlei des Königlichen Consistoriums unfehlbar einzufinden.
Die Dekane werden hievon ihre Untergebenen in Kenntniß sehen und Jeden, der, ohne
sich zuvor schriftlich gemeldet zu haben, zur Prüfung sich stellen wollte, über die Zwecklo-
sigkeit seines Versuchs zu belehren.
Stuttgart den 26. November 1838.
Für den Vorstand:
d'Autel.