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moͤglichst bestimmte und umfassende Kenntniß von der physischen und psychischen An-
lage des Kranken und wieder von der psychischen Geschichte desselben und den Umstaͤn-
den und Schicksalen, die auf die letztere von bedeutendem Einfluß gewesen sind, eine
Hauptbedingung der gluͤcklichen Anordnung und Vollfuͤhrung der Cur sey, und daß
es in ihrem Interesse liege, dem aͤrztlichen Vorstande der Heilanstalt von allem, hieher
bezüglichen, Bedeutenderem aus der inneren und dußeren Lebensgeschichte des Kranken
Mittheilung zu machen, welche Mittheilung immer als heiliges Geheimniß in der An-
stalt bewahrt werden wird.
g. 2.
Zur Sicherung des im K. 1 angedeuteten Zwecks werden aus der im Allgemeinen
ausgesprochenen Aufgabe der ärzrlichen Berichte folgende specielle Gegenstände der
Bearbeitung und Erbrterung ausgezeichnet:
1) Darlegung des gegenwärtigen Zustandes der Krankheit und Geschichte ihres
Ausbruchs und ihres Verlaufs. Voraus ist Vor= und Zuname, Alter, Geburts-
oder bisheriger Aufenthaltsort, Stand, Gewerbe, Religionsbekenntniß des
Kranken anzugeben. Sonach sind mit gleicher Aufmerksamkeit die pspychischen
Erscheinungen, in welchen die Krankheit sich darstellt, und die Veränderungen
in den Lebensthátigkeiten überhaupt und die offener, oder tiefer liegenden Ab-
weichungen der organischen Funktionen und Prozesse nachzuweisen. Es sind
(mit genauer Angabe der Zeitpunkte und Beachtung der Zeirfolge) die Fra-
gen zu erbrtern, wie die Geistesstdrung im ganzen Thun und Lassen des Kran-
ken, in Vorstellungen und Affekten, in Umwandlung der Reigungen und des
dußeren Benehmens, in Reden und Handlungen desselben sich ausspreche?
Welche Symptome den Ausbruch der Krankheit bezeichnet, wie die Symptome
im weiteren Fortgang sich entwickelt und gestaltet, welche Umänderungen sie
im Verlauf der Krankheit dargeboten haben? In wie weit der Kranke sich in
den Schranken und Sitten des gewöhnlichen Lebens halte, und ob er gegen
sich oder seine Umgebungen gefährliche Plaue hege? Welche Vorgänge und
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