Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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) Privilegimm gegen den Nachdruck der zweiten verbesserten Auflage des „Grundrisses der Chemie zum 
Gebrauch: für die Schüler höherer Lehr-Anstalten, von Professor 1). Wöhler.“ 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Eneschließung vom 20. d. M. 
der Buchhandlung Dunker und Humblot in Berlin ein Privilegium gegen den 
Nachdruck der in ihrem Verlage erscheinenden zweiten verbesserten Auflage des „Grund- 
risses der Chemie zum Gebrauche für die Schüler höherer Lehr-Anstalten, von Profes- 
sor D. Wöhler“ auf die Dauer von sechs Jahren gnädigst zu ertheilen geruhr; wel- 
ches unter Hinweisung auf die Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen 
den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 21. Februar 1835. Schlaper. 
2. Der Central-Commission zur Fürsforge gegen die asiatische Cholera. 
Verfügung, betreffend die Maßregeln gegen das Eindringen der Cbolera. 
Nach den vorliegenden Nachrichten über das neuerliche Erlöschen der astatischen 
Cholera in allen beutschen und europdischen Staaten, und im Einklange mit den des- 
halb in den Nachbarstaaten getroffenen Verfügungen wird hiemit den Behörden unter 
Beziebung auf die diesseitige Verfügung vom 21. Jannar v. J., betreffend die Vorsichts- 
Maßregeln gegen das Einschleppen gedachter Seuche (Reg. Bl. von 1332, S. 23 f.) 
die Weisung ertheilt, bis auf Weireres alle diejenigen Gegenden, welche in dieser, 
so wie in späteren Verfügungen als angesteckt oder verdächtig bezeichnet worden 
sind, nicht mehr als solche zu behandeln. 
Stuttgart den 21. Februar 1833. Schlaper. 
5. Der General-Dkrektion der K. Württembergischen Posten. 
Erböhung der Stations-Distanz-Besiimmung für die Strecke von Heilbronn nach Eppingen- 
Nachdem mit Genehmigung des K. Ministerium des Innern vom 19. Januar die 
Stations-Distanz-Bestimmung für die Strecke von Heilbronn nach Eppingen von 
14 auf 13 Posten, der wahren Entfernung gemäß, erhöht und der dießfalsigen Groß- 
herzoglich Badischen Distanz-Bestimmung gleich gestellt worden ist; so wird solches hier- 
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Frankfurt den 25. Januar 1835. 
Alerander Freiherr v. Vrints-Berberich.
	        
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