Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

44 
1I. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung eines Patents für eine Quetsch= und Maisch-Maschine zur Berenung dee 
Kartoffel-Branntweins. 
Nachdem Seine Königliche Majestät durch höchsie Entschließung vom 6. 
d. M. dem Bierbrauer Wilhelm Kauffmann zum Waldhorn bei Tübingen für die 
von ihm erfundene Quetsch= und Maisch-Maschine zur Bereitung des Kartoffel-Brannt- 
weins das nachgesuchte Patent auf die Dauer von fünf Jahren gnädigst ertheilt haben; 
so wird solches, unter Hinweisung auf den siebenten Abschnitt der allgemeinen Gewerbe- 
Ordnung, hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 19. Februar 1855. 
Schlapver. 
b) Das Erlbschen eines Erfindungs-Patents betreffend. 
Da das vermöge Königlicher Entschließung vom 2¼. April 1825 den Fabrik-In- 
habern Georg Dörtenbach zu Calw, Ludwig Baumann zu Göô##pingen und August 
Orth u. Comp. zu Heilbronn ertheilte zehnjährige Patent auf eine mechanische Ein- 
richtung zur Zuggarnbereitung (Reg. Bl. von 13827, S. 271) durch Verzicht der Be- 
theiligten erloschen ist; so wird dieß nach Vorschrift des Art. 162 der Gewerbe-Ord- 
nung bekannt gemacht. « 
Stuttgartde1122.F-cbruarIRS-: 
" Schlayer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.