Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

Bleistift-Fabrikanten. 
Brenner, welche für Andere Brandtwein 
x. um den Lohn brennen. 
Buchbinder. 
Bürstenbinder. 
Feuerwerker. 
Frachtfuhrleute mit vier Pferden. 
Gaͤrtner. 
Garnsieder. 
Glaser. 
Glasschneider. 
Glaaschleiser. 
Graveurs. 
Haarschuh-Fabrikanten. 
Harzbereiter; insofern das Harz bloß aus 
eigenen Waldungen gewonnen wird, 
sind sie frei. 
Hiuderer mit vier Pferden. 
Kammmacher. 
Kartetschenmacher. 
Kienrußbereiter. 
Knopfmacher, insofern sie schon vor dem 
Jahr 1850, nämlich vor der Vereini- 
gung dieses Handwerks mit dem der 
Vortenwirker ihr Gewerbe ausgeübt 
haben, und es jeht noch in der vorhe- 
rigen Beschränkung ausüben. 
Kübler, wie die Knopfmacher, mit Bezie- 
hung auf die neuere Verbindung des 
Küblerhandwerks mit dem der Küfer. 
Leineweber, die auf den Verkauf arbeiten. 
Musiker. 
Maurer, die nicht zugleich Steinhauer sind. 
Mühlärzte. 
Nagelschmiede. 
Nonnenschneider. 
Pächter finanzkammerlicher Gewerbe von 
Werken, die für eigene Produktion be- 
trieben werden, insoweit sie sich nicht 
zu den Fabeiken eignen (s. Instr. J. 26. 
Ht. 0 
Petschierstecher. 
Pfeifenmacher. 
Pflästerer. 
Potaschensieder. 
Seiler. 
Salpetersteder. 
Sauerkleesalzsieder. 
Schneider. 
Schuhmacher. 
Siebmacher. 
Siegellack-Fabrikanten. 
Strumpfweber, insoweit sie nicht als Fa- 
brikanten zu behandeln sind. 
Theerbereiter. 
Tunchner. 
Wachholder-Gesälzsieder. 
Wagenschmier-Fabrikanten. 
Wagyner. 
Weißputzer. 
Wendenmacher. 
Zimmerleute. — 
Zundermacher. 
Indie dritte Abtheilung gehören: 
Band= und Bortenwirker, nebst den mit 
ihnen vereinigten Knopfmachern, lehtere 
unter der in der zweiten Abtheilung 
enthaltenen Einschränkung. 
Baumwollenweber. 
Beindreher.
	        
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