Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

Tuchscheerer. 
Uhrgehaͤusmacher. 
Wollkratzer. 
Zeugmacher. 
Ziegler. 
Zinngießer. 
Zirkelschmiede. 
Ziseleurs. 
Zibdrucker. 
Zuckerbäcker. 
Sodann werden in vorsiehender dritter 
Abtheilung auch die Kleemeister besteuerr. 
In die vierte (höchste) Abtheilung 
sind zu zählen: 
Buchdrucker. 
Büchsenmacher. 
Ebenisien. 
Emailleurs. 
Färber. 
Feuersprihßenmacher- 
Frachtfahrer, mit mehr als 8 Pferden. 
Glockengießer. 
Goldarbeiter. 
Hammerschmiede, welche das Geschäft 
für eigene Rechnung, jedoch nicht fa- 
brikmäßig betreiben. 
Insirumentenmacher. 
Juweliere. 
Kaminfeger. 
Kanonengießer. 
Kürschner. 
Klein-Uhrenmacher. 
Kupferdrucker. 
Lithographen. 
Mechaniker. 
Ochsenmehger, wo die Abtheilung in Och- 
sen= und Schweinmetger bestieht. 
Opliker. 
Orgelmacher. 
Rothgerber. 
Safiangerber. 
Schieferdecker. 
Schwerdtseger. 
Silberarbeiter. 
Sticker, in Gold, Silber und Seide. 
Tapcten-Fabrikanten. 
Vergolder. 
Wachstuch-Fabrikanten. 
Wachszieher. 
Weißgerber. 
 
	        
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