Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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die Bücher des alten Testaments, wird Prof. D. Steudel in vier wöchentli- 
chen Stunden vortragen um 11 Uhr. 
Derselbe ist auch zur Fortsehung der Erklärung wichtigerer, hieher gehöriger 
Abschnitte des A. T. in zwei wöchentlichen Stunden erbötig. 
Die Psalmen erklärt viermal wöchentlich um 10 Uhr Prof. Jäger. 
Zu Uebungen im Interpretiren der für die biblische Theologie wich- 
tigsten Stellen des A. T. erbietet sich der selbe in drei wöchentlichen Stunden. 
Zu einem Repetitorium über die Psalmen oder über ein anderes Buch des 
A. T. mit besonderer Rücksicht auf hebrdische Grammatik erbietet sich Repetent 
M. Kapff. 
Die' Erklärung der Johanneischen Schriften samt Einleitung in dieselben wird 
mit Erklärung des Johanneischen Evangeliums beginnen Prof. D. Steudel um 
3 Uhr in vier wöchentlichen Stunden. 
Die Apostelgeschichte wird Prof. D. Baur erblären, und mit Rücksicht auf 
die neueren Untersuchungen über die christliche Kirche der apostolischen Zeit historisch- 
britisch behandeln, in vier wöchentlichen Stunden um 5 Uhr. 
Die Vorlesungen über christliche Dogmengeschichte seht Prof. D. Baur in 
fünf wochentlichen Stunden um 8 Uhr fort. 
Den ersten Theil derevangelisch-christlichen Dogmatik trägt Prof.D. Kern 
in fünf wöchentlichen Stunden um 10 Uhr vor. 
Derselbe wird die christliche Apologetik nebst dem Allgemeinen der histo- 
risch-kritischen Einleitung ins A. T. um 4 Uhr in vier wöchentlichen Stunden vor- 
tragen. 
Den ersten Theil der christlichen Sittenlehre trägt Prof. D. Schmid in 
fünf wochentlichen Stunden um 9 Uhr vor. 
Derselbe ist bereit zu einer prabtischen Vorlesung über die evangelischen Pe- 
ricopen der protestantischen Kirche Württembergs in vier wöchentlichen Stunden um 
7 Uhr oder zu einer andern bequemen Stunde. 
Derselbe wird die Pädagogik und Didaktik zweimal woöchentlich in einer 
noch zu verabredenden Stunde vortragen. 
Derselbe setzt die Leitung des homilerischen und catechetischen Instituts 
in wöchentlich fünf Gottesdiensten, drei Uebungsstunden und zwel Lenjurstunden forr.
	        
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