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und Anwendung fordernde Grundsätze, die zur Gewissensregel
werden. Nicht ein Philosophieren über die
tiefsten Ursachen des Krieges und die letzten Ziele der
Käampfenden und deren sittliche Beurteilung ist an der
Zeit, wohl aber eine Klärung über die moralischen Gesichtspunkte,
unter denen Kriegsziele und Friedensbedingungen
zu bemessen sind. Mit dem Entweder-Oder
von zweckmäßig und zwecklos, von schädlich und nützlich
läßt sich das nicht abmachen.
Eine Verständigung über die hier in Betracht: kommenden
sittlichen Normen setzt voraus, daß überhaupt,
deren Vorhandensein und Herrschaft auf den Gebieten
des Staatlichen, Zwischenstaatlichen und Überstaatlichen
anerkannt wird. Darum erschien es angezeigt,
im ersten Teile, der einige Dinge von grundlegender
Bedeutung berühren will, auch dieser Seite des Problems
etwas Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei mußte auf
die hauptsächlichsten Ansichten von Zweck und Ursprung
des Staates, über die es keine gemeinkatholische
Lehre gibt, Rücksicht genommen werden, wenn
auch nur in aller Kürze.
Der zweite Teil beschränkt sich mit Absicht auf
das Grundsätzliche und deutet die Richtung auf die
schwebenden Fragen nur an. An dem Tagesstreit mich
zu beteiligen, lag mir fern. Es wäre nicht schwer gewesen,
Empfindungen und Hoffnungen nach dieser oder
jener Seite aufzurufen, aber eine nüchterne Betrachtungsweise
und die Vermeidung jedes Agitatorischen
schienen mir fürs Vaterland in diesem Augenblick
nützlicher zu sein.
Bonn, im November 1916.
Der Verfasser.