Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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worbenen Rechten gebührenden Entschädigung auf die Ueberschüsse der Staats-Casse, 
und durch Erweiterung des Verkehrs mit den Erzeugnissen des Bodens und des Ge- 
werbfleißes, der zahlreichsten Klasse Unseres Volks, derjenigen, welche sich mit der 
Landwirthschaft und den Gewerben beschäftigt, eine Verbesserung ihrer Lage bereiten 
und durch Verminderung öffentlicher Abgaben, namentlich durch Herabsehung des Salz- 
preises und der Notariatssporteln, eine in's Allgemeine wirkende Erleichterung herbei- 
führen zu können. 
Der Ausführung dieser Absichten, bei welchen Wir auf die treue Mitwirkung 
der Stände vertrauten, trat von Anfang des Landtags an in der Kammer der Abge- 
ordneten eine Partie entgegen, deren Bestrebungen eine feindliche Richtung gegen das 
Bestehende und Verkennung des Guten, das frühere Perioden hervorgebracht hatten, 
unverkennbar bezweckten. 
Diese Partie verwarf alles Ansehen und alle Vortheile bewährter Erfahrung, 
siellte die fortdauernde verbindende Kraft früherer Verabschiedungen mit den Ständen 
in Abrede und nahm die Kündische Thäátigkeit, statt dieselbe auf fruchtbare Resultare 
im Interesse Unseres Volks zu richten, hauptsächlich nur für Angrifse aller Art 
auf innere und dußere Verhälrnisse des Staats in Anspruch, wodurch für die Kammer 
eine kostbare Zeit unter nutzlosen Verhandlungen verloren gieng- 
Indeß glaubten Wir hoffen zu dürfen, daß der gute Sinn der Mehrheit der 
Kammer allmählig, wenigstens theilweise, die Hindernisse besiegen werde, welche auf 
solche Art einem waährhaft fruchtbaren Wirken derselben sich entgegenstellten; aber diese 
Hoffnung mußte aufgegeben werden, als eine den Frieden Un ser es Landes gefähr- 
dende Thätigkeit immer entschiedener und mit wachsendem Erfolg sich entwickelte. 
Schon bei Berathung der zur Beantwortung der Thronrede bestimmten Adresse 
war der Versuch gemacht worden, Fremdartiges und Friedenstörendes einzumischen. 
Spiter wurde eine Morion in die Kammer gebracht, worin die von der Bundes- 
Versammlung zur Erhaltung der Ordnung und Ruhe in Deutschland am 28. Juni 
v. J. gefaßten Beschlüsse als ein beabsichtigter tödtlicher Streich gegen die deutschen 
Landes-Verfassungen bezeichnet, die Verfassung Unseres Königreichs in ihrer tiessten 
Grundlage, dem monarchischen Prinzip, angegriffen, und in Beziehung auf jene Be- 
schlüsse Anträge gemacht wurden, welche für Unsere eigene Würde und für die Würde 
des deutschen Bundes gleich verletzend waren.
	        
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