Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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die Unterschrift nicht von ihrer eigenen Hand herruͤhrte; so werden die Wahlbehoͤrden 
erinnert, darauf zu sehen, daß die Identitaͤt des Abstimmenden mit dem zur Abstim- 
mung berufenen Wahlmann und die Eigenhaͤndigkeit der Unterzeichnung gehoͤrig con- 
statirt sey. 
Stuttgart den 29. März 1855. 
Auf Seiner Königlichen Majestät besondern Befehl. 
Schlaper. 
b) Privilegium gegen den Nachdruck der zweiten vermehrten und verbesserten Auflage der Schrift: 
„Glocke der Andacht, ein Erbauungsbuch für gebildete Katholiken.“ 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 15. d. M. 
der Matthias Rieger'schen Buchhandlung zu Augsburg, ein Privilegium gegen den 
Nachdruck der in ihrem Verlage erscheinenden zweiten vermehrten und verbesserten 
Auflage der Schrift: „Glocke der Andacht, ein Erbauungsbuch für gebildete Katholi- 
ken“ auf die Dauer von sechs Jahren gnädigst zu ertheilen geruht; was unter Hinwei- 
sung auf die Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nach- 
druck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 11. März 1855. Schlayper. 
Dienst= Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigre evangelische Pfarrei Rommelshausen, De- 
kanats Cannstadt, welche 1256 Pfarrgenossen zählt, und deren Dienst-Einkommen in 
Sportelpreisen auf 328 fl. berechner ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Weißach, Dekanats 
Vaihingen, welche 1132 Pfarrgenossen zählt, und mit einem auf 1090 fl. in Sportel- 
preisen berechneten Einkommen verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei 
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
	        
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