Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

90 
5) Die Bewerber um das erledigte Präceptorat Heidenheim, dessen Einkommen ne- 
ben freier Wohnung einschließlich der auf 172 fl. angegebenen Unterrichtsgelder auf 667 fl. 
berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrath vorschriftm- 
Kig zu melden. 
4) Das in der dritten Besoldungs-Classe stehende Oberamt Crailsheim ist in 
Erledigung gekommen. Die Vewerber um dasselbe haben ihre Gesuche innerhalb drei 
Wochen bei. der Regierung des Jart-Rreises vorschriftmäßig einzureichen. 
5) Durch den Tod des Oberamtsarztes Hofmedicus D. Müller in Calw ist 
die Stelle des dortigen Oberamtsarztes, die mit einem Gehalte von 350 fl. und einem 
Schreibmaterialien-Aversum von 10 fl. aus der Staatskasse, so wie mit einem weiteren 
Gehalte von 100 fl., einem weiteren Schreibmaterialien-Aversum von 10 fl. und einer 
Pferds-Ration aus Körperschafts-Cassen verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die 
Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des 
Schwarzwald-Kreises zu melden. 
6) Bei dem K. Finanz-Ministerium ist die Stelle eines Canzlei-Direktors, ver- 
bunden mit einer Besoldung von 1400 fl., definitiv zu besesen. Die Bewerber haben 
sich binnen vier Wochen bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßig zu melden. 
7) Bei dem K. Bergrath ist die Stelle eines Collegial-Assessors, welcher zunächst 
das Referar in. Rechnungssachen zu übernehmen hat, zu beseben. Die Bewerber um 
diese Stelle, womit eine Besoldung von 1000 fl. verbunden wird, haben sich innerhalb- 
vier Wochen bei dem Bergrath vorschristmäßig zu melden. 
2 2 
5 
Widerruflich angestellte Diener. 
Ernamn wurden: dem 25. Februar der bicher bei dem Cataster-Büreau angestellte 
Assistent Schweppe zum Kanzlei-Assistenten bei dem Revisorat ded Kriegs-Ministeriums, 
unter dem 18. d. M. der bisherige Waldschüs Schad in Afsalterbach, Forsis 
Reichenberg, zum Holzmesser in Waiblingen. 
Am 10. d. M. ist das Regisier über die Rrchts-Erkenntnisse vom Jahr 1832, und am 27. d. M. 
sind die Rechts-Erkenmnisse vom Monat Jannar d. J. ausgegeben worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.