Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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zuschlagen, werden daher aufgefordert, ihre dießfallsigen Vorschlaͤge in der Form und 
mit den Nachweisungen und Belegen, welche die gedachte Instruktion vorschreibt, bin- 
nen einer Frist von vier Wochen an die Commission für die Erziehungshäuser einzu- 
senden. 
Stuttgart den 22. März 1855. d'Autel. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die wieder erledigte Pfarrei Oetisheim, Dekanats Knirtlingen, 
deren Verhältnisse in Nr. 58 des Regierungs-Blattes vom vorigen Jahre angegeben 
sind, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. 
2) Die Bewerber um das erledigte Diakonat Waiblingen, dessen Einkommen 
auf 657 fl. nach Sportel-Preisen berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei 
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
5) Vei der Finanz-Kammer für den Jart-Kreis ist die Stelle eines Revisors mit 
300 fl. Besoldung erledigt. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vier Wo- 
chen bei gedachter Finanz-Kammer vorschriftmäßig zu melden. 
44) Bei der Finanz-Kammer für den Reckar-Kreis ist durch den Tod des Kanzli= 
sten Frölich die Stelle eines Copisten, womit ein Gehalt von 500 fl. verbunden ist, 
in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vier Wo- 
chen bei der Finanz= Kammer vorschriftmäßig zu melden.
	        
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