Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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übrigen vorgeschriebenen Beilagen versehen, längstens bis 1. April bei der K. Commis- 
sion für die Erziehungshäuser eingereicht werden. 
Stuttgart den 20. Februar 1835. d'Autel. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme neuer 30glinge in die Exziehungs-Anstalt für Voganten= 
kinder zu Weingarten. 
In der mit dem Waisenhause zu Weingarten verbundenen Erziehungsanstalt für 
Kinder von Vaganten sind auf das nächstkommende Frühjahr die bis dahin in Erledi- 
gung kommenden Stellen zu besehen. 
Die Bezirks-Polizeiämter, welche in dem Falle fin„, Kinder, die sich nach der 
Ministerial-Instruktion vom 15. August 1826 zur Aufnahme in jene Anstalt eignen, 
vorzuschlagen, werden daher aufgefordert, ihre dießfälligen Vorschläge in der Form und 
mit den Nachweisungen und Belegen, welche die gedachte Instruktion vorschreibt, späte- 
stens bis zum 350. März d. J. an die Commission für die Erziehungshäuser einzusenden. 
Stuttgart den 22. Februar 1835. d'Autel. 
B) Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Bekanntmachung des Ergebnisses einer Prüfung im Baufache. 
Nach erstandener Prüfung im Baufache sind sowohl zur Anstellung im unmittel- 
baren Sctaatsdienste, als zur gesehmätzigen Revision der Bauplane der Amtöpflegen, 
Gemeinden und Stiftungen als befähigt erklärt worden: 
A. jm Fache des Hochbauwesens: 
Ernst Berg, von Stuttgart, 
Georg Böheim, von Ravensburg, 
Ludwig Elsässer, von Neustadt am Kocher, 
Ludwig Kempter, von Stuttgart,
	        
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