Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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2) dem Buchhändler G. Braun in Carlsruhe für das Werk: 
Deutsch-Englisches Wörterbuch von Dr. J. 2. Hilpert, fortgesetzt von 
L. Süpfle; 
was unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Pritilegien 
gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Stéuttgart den 26. Februar 1835. 
Schlaper. 
c) Bekanmmmachung, betreffend die Regulirung der Distanz-Bestimmungen für die neuerrichtete Relais- 
k Posthalterei zu Gaildorf. 
Nachdem in der Oberamtsstadt Gaildorf eine Relais-Posthalterei zum Behufe des 
Extrapost-Dienstes errichtet, und die Stations-Bestimmungen zwischen dieser und den 
benachbarten Poststationen auf nachstehende Weise, nämlich zwischen Gaildorf und 
1) Hall auf 1 Post, 
2) Bühlerthann auf 1 Post, 
5) Erailsheim auf 12 Posten, 
4) Backnang auf 12 Posten, und 
5) Groß-Oerlach auf 14 Posten 
regulirt worden sind; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 28. Februar 1855. 
Schlaper. 
4) Vrrleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den Schultheißen Horn zu Felldorf, O. A. Herb. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 4. d. M. 
dem im vorigen Jahre wegen seines hohen Alters vom Amte abgetretenen Schult- 
heißen Horn in Felldorf, O. A. Horb, in Anerkennung seiner vieljährigen vorzüglichen 
Amtsführung und seines Diensteifers, die silberne Verdienst-Medaille in Gnaden zu 
verleihen geruht. Diese ehrenvolle Auszeichnung eines verdienten Orts-Vorstehers wird 
hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 5. März 1835. Schlaper.
	        
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