Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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5. Des evangelischen Consistorium. 
Termine für die Anstellaungs-Prüfung der Candidaten des Predigkamts. 
Der Verordnung vom 21. Februar 1829 (Reg. Bl. Nr. 10, S. 116 ff.) und der 
Verfügung vom 28. März 1331 (Reg.Bl. S. 176 ff.) gemäß wird die Anstellungs= 
Prüfung bei dem evangelischen Consistorium im laufenden Jahre in folgenden drei 
Terminen vorgenommen werden: 
1) vom 7 bis 10. April, 
2) vom 19 bis 22. Mai, 
5) vom 16 bis 19. Junius. 
Den Candidaten des Predigtamts, welche zu dieser Prüfung zugelassen werden, 
wird durch besondere Erlasse eröffnet, an welchen von diesen drei Terminen jeder zu 
erscheinen habe. 
Stuttgart den 27. Februar 1835. Mohl. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch das am 26. v. M. erfolgte Ableben des Oberamtsgerichts-Aktuars 
Reuß ist die Gerichts-Akruarsstelle zu Münsingen in Erledigung gekbommen. Die 
Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in 
Ulm zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Nufringen, Dicese 
Herrenberg, haben innerhalb drei Wochen bei dem evangeli'#en Consistorium sich zu 
melden. Die Zahl der Pfarrgenossen beträgt im Mutterorte 1289 und in dem eine 
halbe Stunde entfernten Filial Rohrau 477. In der Filialkirche wird neben allen 
Casual-Gottesdiensten vom Palmsonntag bis Michaelis jeden Sonntag Morgens 
6 Uhr gepredigt, von Michaelis bis zum Palmsonntag aber jeden Sonntag Nachmit- 
tags Predigt mit angehängter Catechisation gehalten. Das Einbommen der Sitelle ist 
in Sportelpreisen auf 915 fl. berechnet.
	        
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