Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Ueber biblische Archaͤologie liest Prof. Dr. Herbst viermal, wöchentlich. 
Das Buch Hiob erklaͤrt Der selbe in drei Stunden die Woche. 
Die Einleitung in die Schriften des N. B. traͤgt Prof. Mack viermal 
in der Woche vor. 
Eben so oft erblärt Derselbe das Evangelium und die Briefe Johannis. 
Auch erbietet er sich zu Vorlesungen über paulinische Briefe (7 Stunden). 
Die zweite Hälfte der christlichen Kirchen= und Dogmengeschichte erläu- 
tert Prof. Dr. Möhler siebenmal in der Woche. 
Die christliche Apologetik trägt Privatdocent Schöninger viermal in der 
Woche vor. 
Die zweite Hälfte der christkatholischen Dogmatik trägt Prof. Dr. v. Drey 
in steben wöchentlichen Stunden vor. 
Die zweite Hälfte der christlichen Moral lehrt sechsmal wöchentlich Prof. 
Dr. Hirscher. 
Derselbe wird dreimal in der Woche Homiletik vortragen, oder die prakti- 
sche Erklärung. der evangelischen Perikopen fortseben. 
In der Privatseelsorge wird Privatdocent Schöninger zweimal wöchentlich 
Unterricht ertheilen. 
Auch erbietet sich Derselbe zu Vorlesungen über die Liturgik (1—2 Stunden 
in der Woche). 
G. Nechtswiseenschaft. 
Encpklopädie und Methodologie des Rechts lehrt, nach Falcks Lehrbuch, 
viermal wöchentlich von 5—4 Uhr, Prof. Dr. Lang. 6 
Naturrecht nebst einer kritischen Darstellung der Systeme des Naturrechts, 
und in Vergleichung mit den Grundsäßen des positiven Rechts, fünfmal wöchentlich 
von 10—11 Uhr, Prof. Dr. Hepp. 
Institutionen des Romischen Rechts, nach Mackeldey's Lehrbuch, eilfte Aus- 
gabe, sechsmal wöchentlich von 8—9 Uhr, Prof. Dr. Hepp. 
Dieselben, nach seinem Grundrisse, täglich von 11—12 Uhr, Prof. Dr. Mayer. 
Die Pandekten, mit Ausnahme des Erbrechts, nach Mühlenbruch, um 9, 11 
und 5 Uhr (Donnerstags um 9 und 11 Uhr), Prof. Dr. v. Schrader.
	        
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