Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Zu einem Examinatorium und Repetitorium uͤber das ganze Civil-Recht 
erbietet sich Privatdocent Dr. Huck. 
H. Heilkunde. 
Anatomie des Menschen lehrt Prof. Baur in der Stunde von 6—7 Uhr 
Morgens. 
Phosiologie trägt Prof. W. Rapp von 9—10 Uhr vor. 
Pathologische Anatomie, Derselbe von 3—4 Uhr. 
Arzneimittellehre mit pharmakologischen und toxikologischen Ver- 
suchen wird Prof. H. Autenrieth von 4—6 Uhr vortragen (zehn Stunden wöchentlich). 
Die Grundsäbe der homdopathischen Heilmethode wird Dr. G. Meyer wissen- 
schaftlich erläutern. 
Den ersten Theil der speziellen Nosologie und Therapie lehrt Prof. 
Dr. F. G. v. Gmelin von 7—8 Uhr. 
Die Pastoral-Medicin wird Dr. Weber in drei Stunden wochentlich vor- 
tragen, wenn es seine übrigen Geschäfte erlauben. 
Den zweiten Theil der speziellen Chirurgie samt der Augenheilkunde 
wird Prof. Rieke täglich von 8—9 Uhr vortragen. 
Spezielle Chirurgie ist Privatdocent Frank vorzutragen erbötig. 
Derselbe erbietet sich zu einem Cursus operationum chirurgicarum. 
Zu einem Collegium privatissimum über Augen--Operationen erbietet 
sich Prof. Rieke. 
Geburtohülfliche Uebungen am Phantom wird Privatdocent Frank 
anstellen. 
Die Clinik der innerlichen Krankheiten hält Prof. Dr. F. G. v. Gmelin 
von 11—12 Uhr. 
Die chirurgisch-geburtshülfliche Elinik besorgt Prof. Dr. Rieke von 
10—11 Uhr. 
Gerichtliche Medicin wird Kanzler v. Autenrieth fünfmal wöchentlich von 
9—10 Uhr vorrragen. 
Zu Vorlesungen über die medicinische Polizei, mit besonderer Rücksicht auf 
die württembergische Medicinal-Perfassung, erbieter sich Dr. Leube.
	        
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