Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Nro. 15. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Mittwoch den 8. April 1835. 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Rechks-Candidaten 
betreffend. — Bekanntmachung eines Patents für die Einführung einer neu erfundenen Art von Walzen= 
Mühlen. — Bekanntmachung, die Erlöschung eines Erfindungs-Patents betreffend. — Ergebniß der dieß- 
jährigen Dienst-Prüfung bei dem Ministerium des Innern. — Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift: 
die irländische Höütte. — Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an Joseph Knab zu Bächingen, 
Oberamts Riedlingen. — Verbot der fünften Ausgabe der Druckschrift: „Paroles d'un Croyamt par PAbbe 
de la Mennais.“ — Milde Stiftung des Freiherrn Gustav v. Berlichingen. — Aufnahme zweier 
ausübenden Aerzte. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihungen. 
Seine Königliche Mafjestät haben nach höchstem Dekrete vom 31. v. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Grafen v. Brühl, Standesherrn der freien Herr- 
schaften Forst und Pförten in der Nieder-Lausit, das Commenthur-Kreuz des Ordens 
er Württembergischen Krone, sodann # 
durch höchstes Dekret vom 2. d. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, 
den Ober-Tribungl-Räthen Steck und Hofacker, so wie
	        
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