Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung eines Patents für die Einführung einer neu erfundenen Art von Walzenmöhlen. 
Da Seine Königliche Majestcht durch höchste Entschließung vom 25. d. M. 
dem IJ. P. Schickhausen aus Coblenz ein Einführungs-Patent auf die von ihm dar- 
gelegte neue Art von Walzenmühlen auf die Dauer von vier Jahren zu ertheilen gnd- 
digst geruht haben; so wird solches unter Hinweisung auf die allgemeine Gewerbe- 
Ordnung, Abschnitt VII., hiemit zur dffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 26. März 1855. 
Schlayer. 
b) Bekanntmachung, die Erlöschung eines Erfindungs-Patents betreffend. 
Da das dem Büchsenmacher Wilhelm Klawitter zu Wolfegg, Oberamts Wald- 
see, unter dem 12. Februar v. J. verliehene fünfjährige Erfindungs-Patent auf eine 
Sicherheits-Vorrichtung an Gewehren mit Perkussionsschlössern (Reg. Blatt vom Jahr 
1854, S. 166) durch Verzichtleistung des Berechtigten erloschen ist; so wird dieß in 
Gemäßheit des Art. 162 der allgemeinen Gewerbe-Ordnung böffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart den 28. März 1835. 
Schlayer. 
IP) Ergebniß der dießjährigen Dienstprüfung bei dem Ministerium des Innern. 
In Folge der am 9., 10. und 11. d. M. bei dem Ministerium des Innern statt- 
gehabten Dienstprüfung sind nachstehende Candidaten zur Anstellung im Staatedienste 
für befähigt erklärt worden: 
1) Johann Gottfried Brigel von Biberach. 
2) Andreas Friedrich Burkhardt von Münsingen.
	        
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