Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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C) Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Behandlung der Gesuche um Bau-Erlaubniß in der Nähe von Flotzwassern. 
Nachträglich zu der gemeinschaftlichen Verfügung der Ministerien des Innern 
und der Finanzen vom 1. November 1820, die künftige Behandlung der Bau-Con- 
cessions-Gesuche betressend (Reg. Bl. S. 535 ff.), wird den Bezirksämtern hiemit 
die Weisung ertheilt, . 
in allen Faͤllen, wo es sich von der Auffuͤhrung neuer Gebaͤude auf Allmanden 
und Feldgütern in der Nähe von Floßwassern und Holz-Abstoß- 
oder Lager-Plätzen für die Flößerei, oder von der Einrichtung einer 
Feuerwerkstätte in solcher Nähe handelt, auch wenn sich die Baustelle nicht 
nahe bei Waldungen befindet, mit dem betreffenden Forstamt Rücksprache 
zu nehmen, und in Anstandsfällen Bericht darüber an die vorgesetzte Kreis- 
Regierung zu erstatten, welche je nach den Umständen die gutächtliche Aeuße- 
rung der Kreis-Finanzkammer darüber einzuholen hat, ehe sie das Gesuch er- 
ledigt. 
Stuttgart den 6. April 1855. Schlaper. Herdegen. 
D) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekannmachung in Betreff einer neuen Ausgabe des Hof= und Staats-Handbuchs. 
Da unter der Redaktion des K. statistisch-topographischen Büreau eine neue Aus- 
gabe des K. Hof= und Staats-Handbuches erschienen und der Verleger, Johann Frie- 
drich Steinkopf zu Stuttgart verbunden ist, das Exempkar auf gutem Druckpapier 
mit kartonnirtem Umschlag um den festgesehbten Preis von 2 fl. 30 br. abzugeben; so 
wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 25. April 1855. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Perouse, Dekanats 
Leonberg, mit 480 Pfarrgenossen, haben innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen
	        
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