Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Nro. 21. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
Montag den 18. Mai 1835. 
Inhaltt. 
Königl. Dekrete. Koönigliche Verordnung, betreffend das bei Begnadigungs-Gesuchen zu beobachtende Ver- 
fahren. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vornahme einer Prüfung im Vaufache. 
Dienst-Erledigungen. ' 
Widerruflich angestellte Diener. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend das bei Begnadigungs-Gesuchen zu beobachtende Verfahren. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden Köonig von Württemberg. 
Zu Beseitigung der bei Begnadigungs-Gesuchen aus dem Mangel genauer 
Bestimmungen über das dabei zu beobachtende Verfahren entspringenden Mißstände 
und Verzögerungen finden Wir Uns bewogen, nach Anhèrung Unseres Geheimen 
Raths, sämtlichen Gerichts= und Verwaltungsstellen, mit Ausschluß der Militär-Be- 
hörden, nachstehende Vorschriften zu ertheilen:
	        
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