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der nachgesuchten Enthebung des Posthalters Graͤslen zu Goͤppingen von seinem
Postdienste, so wie der Uebertragung des Letzteren an den Carl Friedrich Wittich
von Kirchheim, die landesherrliche Bestaͤtigung zu ertheilen geruht, auch
vermöge höchster Entschließung vom 11. d. M. den Referendär erster Elasse,
Diebsch von Weikersheim, Oberamts Mergentheim, in die Zahl der Rechts-Consu-
lenten gnädigst ausgenommen. Derselbe hat Rottweil zu seinem Wohnort gewählt.
Ferner haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M.
das neuerrichtete Cameralamt Schussenried dem bicherigen gräflich v. Sternberg-Man-
derscheid'schen Rentmeister Obermüller in Schussenried,
vermöge höchster Entschließung vom 17. d. M. die erledigte evangelische Pfarrei
Thailfingen, Dekanats Herrenberg, dem Präzeptor Dürr in Herrenberg, so wie
die erledigte katholische Pfarrei Mitrtelbiberach, Dekanats Biberach, dem Pfarrer
Welker in Massenbachhausen, Dekanats Neckarsulm, und
durch höchste Entschließung vom 20. v. M. die katholische Pfarrei Durchhausen,
Dekanats Wurmlingen, dem Pfarrer Müller in Kolbingen gndigst übertragen.
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 17. d. M.
hat die Uebertragung der erledigten Postverwalters= Stelle zu Mehingen, Oberamts
Urach, an den vormaligen Gastwirth Ludwig August Seock daselbst, die landesherrliche
Bestätigung erbalten.
Die patronatische Nomination des Pfarrgehülfen Wirth in Brackenheim zu der evan-
gelischen Pfarrei Klein-Gartach, Dekanats Brackenheim, ist den 9. d. M., und
diejenige des Candidaten der Theologie, Braun aus Nürtingen, zu der erledig-
ten Helfers= und Präzeptoröstelle in Langenburg, den 16. d. M. bestätigt worden.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Justiz-Departements.
1. Des Justiz-Ministerium.
Austritt eines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent und Hospiralpfleger Schmid in Biberach auf die Ausübung
der Rechts-Praxio #(verzichtet hat;z so wird solches hiemit zu öffentlicher Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 15. Juni 1855. Für den Deparkements-Chef:
Bollev.