Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Dauer von zehn Jahren gnädigst verliehen haben; so wird solches unter Hinweisung 
auf den siebenten Abschnitt der allgemeinen Gewerbe-Ordnung hiemit zur bffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 51. December 1854. Schlaper. 
Dienst-Erkedigungen. 
1) Die neu errichtete batholische Pfarrei in Hinznang, Oberamts und Deka- 
nats Wangen, wird beseht werden. Dieselbe begreife im Pfarrort und einigen Filial= 
Weilern 338 Pfarrgenossen, und hat von eigenen Gütern, Zehnten, Capitalzinsen 
und Gebühren 350 fl. beständiges Einkommen. Die Bewerber haben sich binnen vier 
Wochen vorschriftmäßig bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden. 
2) Die wieder zu besehende katholische Pfarrei Emeringen, Oberamts Mänsin- 
gen und Dekanats Zwiefalten, begreift im Pfarrort 241 Pfarrgenossen, und hat von 
eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebühren 
ein beständiges Einkommen von 672 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen 
vorschriftmäßig bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrei Huldstetten, Oberamts 
Münsingen und Dekanats Zwiefalten, welche im Pfarrdorf 155 und in einem nur 
eine Viertelstunde entfernten Filialweiler 125, zusammen 258 Pfarrgenossen hat, und 
von eigenen Gütern, Grundgesällen, Capitalzinsen und Besoldungen ein beständiges 
Einkommen von 607 fl. gewährt, haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholi- 
schen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die wieder zu besehende katholische Pfarrstlelle in Ayannhausen, Oberamts 
und Dekanats Ellwangen, begreift im Pfarrdorf 656, sodann in 10 Filialweilern 992, 
zusammen 1658 Pfarrgenossen und gewährt nach Abzug der Kosten für einen ständi- 
gen Vikar ein beständiges Einkommen von 754 fl. an Güter-Ertrag, Zehnten, Grund- 
gefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebühren. Die Bewerber haben sich binnen 
vier Wochen vorschriftmäßig bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden.
	        
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