Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

279 
19) der Referendaͤr Roͤßle dem Oberamtsgerichte Oehringen; 
13) — — — Wiest dem Oberamtsgerichte Ulm. 
Diese Referendaͤre haben bei den bezeichneten Vezirksgerichten acht Tage nach 
dem Ablauf der ersten Haͤlfte ihres Probejahrs ihre Funktionen anzutreten, und von 
den gedachten Gerichten wird die vorschriftmaͤßige Anzeige von diesem Antritte gewaͤrtigt. 
Stuttgart den 7. Juli 1835. Schwab. 
B) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten und 
des Innern. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend einen Frcizügigkeits, Vertrag mit der Republik Krakan. 
Da durch gegenseitige Erklärungen der Württembergischen Staats-Regierung und 
des Senats der Republik Krakau vom 7. Mai und 30. Juni d. J. die Befreiung des 
von dem einen in das andere Gebiet übergehenden Vermögens von jeder Abzugs= und 
Nachsteuer-Abgabe mit der Wirkung auf alle noch nicht wirklich ausgeführte Vermö- 
genstheile anerkannt worden ist; so wird solches unter Hinweisung auf die Landes- 
Ordnung Tir. IV. und auf die Instruktion vom 12. Juli 1823 (Reg. Bl. S. 536) zur 
Nachricht und Nachachtung biemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 5. Juli 1835. 
Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Harttmann. Schlaver. 
C) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Privilegium gegen den Nachdruck des Werks: Döllinger's Grundzüge der Pöysiologie. 
Durch höchstes Dekret vom 6. d. M. ist dem Buchhändler G. J. Manz zu 
Landshut ein Privilegium gegen den Nachdruck der in seinem Verlage erscheinenden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.