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2. Der Regierung des Neckar-Kreifes.
Unterdrückung der Druckschrift: „der König,“ Roman von Dr. Gros-Hoffinger.
Nach dem von dem Eriminal-Senate des K. Gerichtshofs für den Reckarkreis der
diesseitigen Stelle mitgetheilten rechtsträftigen Erkenntnisse ist der Absaß der Druck-
schrift: „der König, Roman von Dr. Gros-Hoffinger, 2 Bände, Stuttgart,
Friedrich Brodhag'sche Buchhandlung 1855,“ wegen der darin enthaltenen vielfachen
Verstöße gegen die Bestimmungen der §#. 4 u. 5 des Gesebes über die Prehfreiheit
vom 50. Januar 1817, zu unterdrücken, und der inländische Verlag desselben zu vernich-
ten. Dieser Beschluß wird hiemit unter dem Anhange zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht, daß nunmehr nach dem F§. 26 des Preßfreiheits-Gesehes der Verkauf eines jeden
Exemplars dieser Schrift in das In= und Ausland zum erstenmmale mit fünfzig Reichs-
thalern, und im Wiederholungsfalle noch härter geahndet wird, und daß ferner die
Polizeibehörden verpflichtet sind, die ihnen zur Hand kommenden Exemplare dieses in-
ländischen Verlags-Artikels zu vernichten. ·
Ludwigsburg den 28. Juli 1835.
Fuͤr den Vorstand:
Dünger.
5. Des katholischen Kirchenrathe.
Bekanntmachung, die Austellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchen-Dienste betreffend.
Die in der Bekanntmachung vom 20. Februar d. J. (Reg. Bl. Nro. 10) für
das Inhr 1855 angekündigte weitere Anstellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen
auf Kirchenstellen wird am Dienstag den 15. Oktober d. J. Morgens 7 Uhr in der
Kanzlei des katholischen Kirchenraths dahier beginnen.
Hiebei haben alle Prüfungs-Candidaten zu erscheinen, welche sich im Laufe dieses
Jahrs vorschriftmäßig gemeldet haben, und weder zu der im Mai d. J. stattgehabten
Anstellungs-Prüfung einberufen, noch durch besonderen Erlaß abgewiesen worden sind.
Sturtgart den 29. Juli 1855.
Für den Vorstand:
Schedler.