Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Zudringlichkeit gestdrt, vielmehr den Anweisungen und Warnungen der aufgestellten 
Sicherheitswachen von Jedermann, ohne Unterschied des Standes, die gebührende Folge 
geleistet werde. 
Stuttgart den 22. August 1835. Schlayer. 
b) Besetzung der Stelle eines Präsidenten der Kammer der Standesherren. 
Seine Königliche Majestät haben in Folge der nachgesuchten Enthebung 
des Fürsten zu Hohenlohe-Oehringen von dem Präsidium der Kammer der 
Standesherren durch höchste Entschließung vom 26. d. M. für den Rest der verfassungs- 
mäßigen Dauer der jehigen Stände-Versammlung den Fürsten zu Hohenlohe-Langen- 
burg zum Präsidenten der gedachten Kammer gnädigst ernannt. 
Stuttgart den 27. August 1835. Schlayer. 
2. Des Medicinal-Collegium. 
Ermächtigung zur Ausäbung der Wundarzucikunst und der Geburtshülfe. 
Nach erstandener Prüfung ist der Candidat der Chirurgie, Gottlieb Friedrich 
Wacker von Ludwigsburg, zur Aucübung der Wundarzneikunst nach der Befugniß 
eines Wundarztes erster Abtheilung, so wie auch zur Ausübung der Geburtöhülfe, und 
der praftische Arzt Dr. Eduard Gustav Friedrich Walz von Stuttgart, zur Ausübung 
der Geburtshülfe ermächtigt worden. 
Stuttgart den 21. August 1855. Walther. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Termine für die Prüsung der Bewerber um Forststellen. 
Zu Anfang des Monats Oktober d. J. wird von Seite des K. Finanz-Departe- 
ments wieder eine Prüfung der Bewerber um Forst-Stellen vorgenommen werden, 
und zwar 
#a) derjenigen Bewerber, welche die erste Prüfung für Forstwarts= oder Forst- 
Assistenten-Stellen erstehen wollen, am Montag den 5.Oktober d. J., und
	        
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