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-B) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die vorläufige Erleichterung des Verkehrs mi. dem Herzogthum Nassau.
In Hinsicht auf den bevorstehenden Beitritt des Herzogthums Nassau zum deut-
schen Zollverein ist zwischen den betheiligten Regierungen verabredet worden, daß vom
10. d. M. an der zollfreie Uebergang der Naussauischen Erzeugnisse in das Vereins-
gebiet und umgekehrt, so wie überhaupt der gegenseitig im steuerlich freien Verkehre
befindlichen Waaren, mit denselben Ausnahmen und in derselben Weise eintreten soll,
wie solcher dermalen dem Großherzogthum Baden gegenüber Statt finder.
Unter Beziehung auf die dießfällige Verfügung vom 14. Juli 1835 (Reg. Blart
Nr. 29) wird dieses mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß von der
Königlichen Zolldirektion die nachgeseßten Seellen nähere Weisung erhalten werden.
Stuttgart den 8. September 1835. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Durch den Dienst= Austritt des Straßenbau= Inspektors Gaab zu Tübingen ist
die Stelle eines Straßenbau-Inspektors mit einem Gehalte von 600 fl. in Erledigung
gekommen. Die Bewerber um diese Stelle werden aufgesordert, innerhalb vier Wo-
chen ihre Gesuche, unter Anschluß der nörhigen Zeugnisse, bei der Regierung fuͤr den
Schwarzwald-Kreis einzureichen.
2) Bei dem Finanz-Ministerium ist die Stelle eines Expeditors zu besehen, mit
welcher vorläufig eine Besoldung von 800 fl. verbunden wird. Die Bewerber haben
ü#ch innerhalb vier Wochen bei dem gedachten Ministerium vorschrifrmätzig zu melden.
. 5) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Revierfärsterestelle zu Enz-
klôsterle, Forsts Altensteig, womit die Besoldung zweier Classe nebst einer Pferds-
ration verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer in Reut-
lingen vorschriftmäßig zu melden.