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den Lehrern Abel und Brandauer an der Elementarschule zu Stuttgart, un-
ter gnaͤdigster Verleihung des Praͤzeptortitels, die von ihnen bisher bebleideten Stel-
len definitio gnädigst zu übertragen geruht.
Sodann haben Höchstdies elben unter dem 10. d. M. dem Oberkieutehant
v. Woͤllwarth der Feldjäger-Schwadron die nachgesuchte Entlassuͤng aus deͤn Mili-
taͤrdiensten ertheilt und ihm zugleich den Tirel als Rittmeister zweiter Classe gnaͤdigst
verliehen, auch
die erledigte Oberamtsgerichts-Aktuarsstelle in Mergentheim dem Referendaͤt er-
ster Classe, Hiller, von Ellwangen, zu uͤbertragen, und
den Referendär erster Elasse, Restle von. Stuttgart, unter die Zahl der Rechts-
Consulenten aufzunehmen geruhr. Derselbe hat Stuttgart zu seinem Wohnsiße ge-
wählt. 6
Die patronatische Nomination des Candidaten der Theologie, Carl Wörle in
Ulm, auf die erledigte Pfarrei Riedbach, Dekanats Langenburg, ist den 8. d. M. be-
stätigt worden. ·
II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die an die Bezirks-Behörden zu erstattenden Anzeigen von vorzunehmenden
Inventuren und Theilungen.
Da die in der Commun-Ordnung Cap. II, Abschnitt 9, §. 7, S. 56, vorgeschriebenen
und durch die Verordnung vom 3. November 1809 (Reg. Bl. S. 475), so wie durch die
Ministerial-Verfügung vom 50. August 1815 (Reg. Bl. S. 305) wiederholt angeordneten,
an sämtliche Bezirks-Behr den zu erstattenden Anzeigen von den vorzunehmenden
Inventuren und Theilungen nach den gegenwärtig bestehenden Einrichtungen zum Theil
überflüssig und zwecklos erscheinen; so wird zur Vereinfachung des Geschäfts-Ganges, in
Uebereinstimmung mit den Ministerien des Innern und der Finanzen, gemäß höchster