Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die erledigte katholische Pfarrei Bollingen, Oberamts Blaubeuren, Dekauats 
Ulm, welche 457 Pfarrgenossen im Pfarrort und in dem Filialweiler Böttingen zählr, 
und ein jährliches beständiges Einkommen von 895 fl. von eigenen Gütern, Zehnten, 
Grundgefällen, Kapitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren gewährt, wird 
wieder besetzt werden. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen 
Kirchenrathe zu melden, und sich, da man seiner Zeit mit dieser Pfarrstelle das Ka- 
merariatamt für das Landkapitel Ulm zu verbinden gedenkt, zugleich über die Be- 
fähigung zu diesem Amte auszuweisen. 
2) Die wieder zu besehende katholische Pfarrei Dietingen, Oberamts Blaubeuren, 
Dekanats Ulm, begreift im Pfarr-Weiler und in einigen Filialien 456 Pfarrgenossen 
und gewährt von eigenen Gütern, Zehnten, Grundgeféllen, Besoldungen und gestifteten 
Gebühren ein jährliches beständiges Einkommen von 755 fl. Der ordentliche Pfarr- 
Gottesdienst an den Sonn= und Feiertagen wird abwechslungsweise in Dietingen und 
in Arnegg gehalten, und im lebten Ort ist eine Schule mit einem Lehrer. Die Be- 
werber haben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrathe 
zu melden. 
5) An dem Gymnasium in Rottweil ist eine Lehrstelle mit 850 fl. Besoldung, 
worunter der Ertrag der Kaplanei zu St. Johann von Nepomuk begriffen ist, in 
Erledigung gekommen. Der Professor hat in 16—18 Lehrstunden Unterricht in der latei- 
nischen, griechischen und hebrdischen Sprache und den Vorbereitungsunterricht in einigen 
philosophischen Wissenschaften zu ertheilen, auch ist er in Gemeinschaft mit den übrigen 
geistlichen Lehrern zu Vesorgung des Gottesdienstes an der zweiten Stadtkirche ver- 
pflichtet. Die Bewerber haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei dem Srtudien- 
rath einzureichen. 
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— 
Widerruflich angestellte Diener. 
Unter dem 7. d. M. sind die beiden Forstwarte, Feeser zu Altdorf, und Vi- 
scher zu Baindt, Forstamts Weingarten, auf ihr Ansuchen gegenseitig versetzt worden.
	        
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