Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

385. 
Nro. 40. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Mittwoch den 14. Oktober 1835. 
Inhalt. 
Königl. Debrete. Ordens-Verleihungen und Erlaubniß zu Annabme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Devrartements. Bekanntmachung, bert#ffend die Errichtung eines Familien= Statuts 
der Grafen von Stadion-Thannhausen vom 17. Mai 1330. — Bekanntmachung, der theils in das 
evangelische Seminar zu Tübingen ausgenommenen, theils zum akademischen. Studium der Theologie für 
besähigt erklärten Jünglinge. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihungen und Erlaubniß zu Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Mafestät haben unter dem 26. v. M. den Obersten 
und Commandanten des ersten Reiter-Regiments, v. Einsiedel, so wie 
Höchst-Ihren Adjutanten, Oberstlieutenant v. Maucler, zu Rittern des Mili- 
tär-Verdienst-Ordens ernannt. 
Sodann haben Höchstdieselben aus Anlaß des zu Berlin geschlossenen Ver- 
trags über den Beitritt des Großherzogthums Baden zu dem deutschen Zollvereine, 
dem Großherzoglich Baden'schen Finanz-Minister v. Böckh den Friedrichs-Orden, 
dem Großherzoglichen. Geheimen Referendidt Goßweiler das Commenthur- 
Kreuz, und 6 
dem Großherzoglichen Geschäftsträger am hiesigen K. Hofe, Legationsrath, Kam- 
merherrn, Baron Rüdt v. Collenberg, das Ritterkreuz des Ordens der Württem- 
bergischen Krone zu ertheilen geruht.
	        
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