Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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unserer Familie waren, bestimmt gewesen ist, so hat der sob lit, e angeführte 
Erbfolge-Ausnahms-Fall, in Betreff der Succession in den Bezug der Renten 
von dem Hallburger Aequivalente keinen hemmenden Einfluß, und in dem 
Fallec sich befindende Grafen Stadion treten in den Genuß dieses Seniorats 
ein, sobald sie nach den Grundsätzen der Seniorats- Erbfolge dazu berechtigt 
sind. 
V. 
Bestimmungen über Appanagen, Heirathgut und Witthum. 
(Eignen sich nicht zur eftemicchen Bekanntmachung.) 
Besondere Feimmangen. 
Diese bestehen und wirken in folgenden Faͤllen: 
1) Wenn der Mannsstamm, d. i. saͤmmtliche successionsfaͤhige Grafen Stadion 
einer Branche ausgestorben ist. Sollte dieser Fall eintreten, und in derselben 
Branche von dem letzten Fidei-Commiß-Besiter weibliche Nachkommen hinter- 
lassen werden; so soll der Chef der andern Branche, auf den nun die gesamm- 
ten Fidei-Commiß-Güter übergehen, verbunden seyn, den gedachten weiblichen 
Descendenten nicht nur die volle Appanage, ohne alle Ausnahme, selbst bei 
Heirathen, jährlich, bis zum Todestage, diesen Gräfinnen zu bezahlen, sondern 
auch die Verpflichtung haben, denselben eine Summe, welche dem Drittel des 
am Tage des Todes des verstorbenen Fidei-Commiß-Besiters unbeschwert sich 
ausweisenden ererbten Fidei-C. iß-Vermögens gleich kommt, gleichsam als 
ein Allodiale herauczubezahlen, und zwar in zehnjährigen gleichen Raten, ein 
Jahr von dem gedachten Todestage angefangen, ohne jedoch das Schuldende 
zu verzinsen. Dafür wird aber dem Fidei-Commiß,-Besitzer die Verpflichtung 
zur Zahlung eines allenfallsigen Heirathsgutes an diese Gräfinnen erlassen. 
Sollren keine weiblichen Descendenten, sondern nur die Wittwe des lebten 
Fidei-Commiß-Besibers vorhanden seyn, so soll diese, statt des jährlichen Wit- 
thums, (eine im Statut näher bestimmte Summe) ohne alle Beschränkung 
erhalten. Es soll in diesem eingetretenen Erbsubstitutions-Falle einer Branche 
in die Güter der andern derjenige Familien-Chef, an den nun das gesammte 
 
	        
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