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B) Des Departements des Innern.
1) Des Ministerium des Innern.
a) Privilegien gegen den Bächer-Nachdruck.
Seine Königliche Majestät, haben vermöge höchster Entschließung vom
7. d. M. gegen den Nachdruck der hienach genannten schriftstellerischen Werke Privi-
legien auf die Dauer von je sechs. Jahren zu ertheilen gnädigst geruht, und zuar
1) der Liesching'schen Buchhandlung in Stuttgart für folgende in ihtem Verlag
erscheinende Schriften:
a) Buch der schoͤnsten Geschichten und Sagen, fuͤr Jung und Alt wieder er-
zählt von Gustav Schwab,
b) Vorlesung über das Wesen der Philosophie nach ihrer Vedeutung für Wissen-
schaft und Leben, für denkende Leser bearbeitet von 2. Schmid, Professor
der Philosophie in Heidelberg,
c) Martin Lurhers Leben, von Gustav Pfizer;
2) der Nicola i'schen Buchhandlung in Berlin, für das bei ihr herauskommende
Lerikon für Jäger und Jagd-Liebhaber, oder waidmännisches Conversations-Lerikon, von
dem K. Preußischen Staatsrath Ober-Landforstmeister und Professor Dr. G. L. Hartig;
6 3) dem Hofrath und Professor Dr. Puchelt, in Heidelberg, für die zweire
umgearbeitete Auflage seines Werkes: System der Medicin, zwei Theile;
was unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien
gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 9. Obtober 1835. Schlayper.
b) Verleihung der goldenen Perdienst-Medaille. 5ri
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom
7. d. M. dem Gestäts-Verwalter Schöll, in Göterstein, aus Veranlassung seiner
Dlenst-Jubelfeier, und in Anerkennung seiner langen treuen Dienste, die goldene Ver-
dienst-Medaille zu verleihen gnadigst geruht. Diese ehrenvolle Auszeichnung eines ver-
dienten Beamten wird hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 9. Oktober 1835. Schlaver.