Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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B) Des Departements des Innern. 
1) Des Ministerium des Innern. 
a) Privilegien gegen den Bächer-Nachdruck. 
Seine Königliche Majestät, haben vermöge höchster Entschließung vom 
7. d. M. gegen den Nachdruck der hienach genannten schriftstellerischen Werke Privi- 
legien auf die Dauer von je sechs. Jahren zu ertheilen gnädigst geruht, und zuar 
1) der Liesching'schen Buchhandlung in Stuttgart für folgende in ihtem Verlag 
erscheinende Schriften: 
a) Buch der schoͤnsten Geschichten und Sagen, fuͤr Jung und Alt wieder er- 
zählt von Gustav Schwab, 
b) Vorlesung über das Wesen der Philosophie nach ihrer Vedeutung für Wissen- 
schaft und Leben, für denkende Leser bearbeitet von 2. Schmid, Professor 
der Philosophie in Heidelberg, 
c) Martin Lurhers Leben, von Gustav Pfizer; 
2) der Nicola i'schen Buchhandlung in Berlin, für das bei ihr herauskommende 
Lerikon für Jäger und Jagd-Liebhaber, oder waidmännisches Conversations-Lerikon, von 
dem K. Preußischen Staatsrath Ober-Landforstmeister und Professor Dr. G. L. Hartig; 
6 3) dem Hofrath und Professor Dr. Puchelt, in Heidelberg, für die zweire 
umgearbeitete Auflage seines Werkes: System der Medicin, zwei Theile; 
was unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien 
gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 9. Obtober 1835. Schlayper. 
b) Verleihung der goldenen Perdienst-Medaille. 5ri 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
7. d. M. dem Gestäts-Verwalter Schöll, in Göterstein, aus Veranlassung seiner 
Dlenst-Jubelfeier, und in Anerkennung seiner langen treuen Dienste, die goldene Ver- 
dienst-Medaille zu verleihen gnadigst geruht. Diese ehrenvolle Auszeichnung eines ver- 
dienten Beamten wird hiemit öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart den 9. Oktober 1835. Schlaver.
	        
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