Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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C) Des Keiegs- Depattements. 
Des Kriegs. Ministerium. 
Verleihung der silbernen Civil- Verdiensi- Medaille an den Ober-Buͤchsenmachermeister Eichhorn. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 12. d. M. dem Ober-Büch- 
senmaachermeister Sichhorn, bei dem Zeughals in Ludwigsburg, in Berücksichtigung 
seiner seit 27 Jahren geletsteten guten Dienste, die sil lberne Eivil-Verdienst-Medaille 
gnädigst verliehen. 
Stuttgart den 13.Öktober 1835. Hügel. 
D) Des Departements der Finanzen. 
Des. Finanz-Ministerium. 
a) Verfügung, betreffend die Erleichterung des Verkehrs mit dem Landgräflich Hessischen Amte) 
Homburg. 
Getroffener Vereinbarung gemäß, sindet zwischen dem Zollvereinsgebiet und dem 
Landgräflich Hessischen Amt Homburg vom 15. d. M. an bis zu der bevorstehen- 
den Einverleibung dieses Amtes in den Vereingzollverband, die gleiche Verkehrs- 
Erleichterung, wie dermalen zwischen den Vereinsgebiet und dem Herzogthum Nassau, 
Statt; was hiemit unter Bezugnahme auf die Ministerial-Verfügung vom 8. v. M. 
(Reg. Bl. Nr. 55) zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgarr den 15. Oktober 1855. Herdegen. 
5) Verfügung in Betreff der Weinlese. 
Bei der bevorstehenden Weinlese werden die Königl. Cameral-Aemter angewiesen, 
durch sachgemäße Velehrungen und Einleitungen dahin mitzuwirken, daß die allgemeine 
Weinlese nicht zu frühe veranstaltet, die bereits in Fäulniß gerathenen Trauben aber 
sogleich ausgelesen werden. Wo die Staats-Finanz-Verwaltung den Zehnt= und Theil- 
wein noch in Natur bezieht ist das ausgelesene faule Gewächs von der Emrrichtung 
des Zehnten und der Theilgebühr frei zu lassen.
	        
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