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Zugleich wird den Eameral- Aemtern Folgendes zur Nachachtung eroͤffnet:
1) die einzelnen Weinbesoldungen, welche nicht in Geld verwandelt sind, die Pen-
sionen, Guͤlten und andere Schuldigkeiten sind von dem Naturalgefaͤll-Ertrage,
soweit derselbe bei den eingetretenen Weingefäll-Verwandlungen noch zureichen
wird, unter den Keltern vorschrifrmäßig abzugeben;
2 die nach Bestreitung der Ausgaben sich ergebenden wenigen Ueberschuͤsse an
Gefällwein sind unter den Keltern bestmöglichst zu verwerthen;
) die Herbst- Rechnungen sind ohne Aufenthalt an die Finanzkammern einzusen-
den, so daß diese in den Stand geseßzt werden, die vorgeschriebene Uebersicht
über die Weingefäll-Einnahmen längstens auf den 15. December dem Finanz=
Ministerium vorzulegen.
Sruttgart den 17. Oktober 1835. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) In-Folge der von dem Dekan Bauer in Waiblingen nachgesuchten Versetzung
in den Ruhestand ist die Dekanats-Stelle daselbst erledigt worden. Die Stadt Waeib-
lingen zählt 2960 Kirchengenossen, und die weiter zugetheilten 16 Pfarr-Orte mir
ihren Filialien 25,7060 Einwohner. Die bisherigen Einkommenstheile sind den be-
stehenden Normen gemäß verwandelt, und das jährliche Einkommen berechnet sich auf
1200 fl. Die Bewerber haben innerhalb drei Wochen vorschriftmäßig bei dem evangeli-
schen Consistorium sich zu melden.
2) Die Bewerber um die bei der Kanzlei des Finanz-Ministerium erledigte Kanz-
listenstelle haben sich binnen vier Wochen bei dem gedachten Ministerium vorschrift-
mäßig zu melden.
Widerruflich angestellte Diener.
Uner dem 12. d. M. ist die Forstwartsstelle zu Eichelberg, im Revier Hofstett,
Forstamts Altensteig, dem bisherigen Verweser derselben, Forstscharfschützen Buchwald,
übertragen worden. "
Berichtigung.
Dem Parrer Alinzinger zu Treherz, Dekanats Leutkirch (Reg. Bl. Nr. 30, S. 387), ist nicht die
Pfarrei Dietenheim, sondern Dietingen, Dekanats Ulm, übertrogen worden.
Gedruckt bei G. Hasselbrine.