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3. Der israelitischen Ober-Kirchen-Behörde..
Bekanntmachung, die Vornahme einer ersten Dienstpruͤfung der Rabbinats-Candidaten betreffend.
Eine erste Dienstprüsung der Rabbinats-Candidaten wird in der Woche vom 9.
bis zum 14.November d. J. von der K. Prüfungs-Commission zu Tübingen vorgenommen
werden. Diejenigen Candidaten der mosaischen Theologie, die sich bisher gemeldet haben
und nicht besonders zurückgewiesen wurden, haben sich an dem festgesetzten Termine
in Tübingen einzufinden, und sich einen Tag dor der Prüfung bei dem Vorstande der
K. Prüfungs-Commission zu melden.
Stuttgart den 15. Oktober 1855. Steinhardt.
8) Des Departements der Finanzen.
1. Des Finanz-Ministerium.
Verfügung in Betreff der Forsteintheilung der neuerworbenen Herrschaften Schussenried und Weissenau.
» Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom
12. d. M. in Abücht auf die Eintheilung der mit den erkauften Scandesherrschaften
Schussenried und Weissenau für den Staat erworbenen Forst= und Jagdgerechtsame,
Waldungen und Torfriede nachstehende Bezirksveränderungen zu genehmigen geruht:
1) In dem Bezirke des Forstamts Ochsenhausen, welches von der dritten in
die zweite Besoldungeklasse vorrückt, wird mmit dem Site in Schussenried,
statt des bisherigen Reviers dritter Elasse daselbst, ein neues Forstrevier
erster Classe gebilder, welches zunächst die Schussenrieder Waldungen
und Riede, mit Ausnahme einiger, den Revieren Warthausen und Baindt
zukommenden Waldtheile, in sich begreist.
Die in dem Bezirke des Forstamts Weingarten, welches aus der zweiten
in die erste Besoldungsklasse versett wird, gelegenen Weissenauer Waldun-
gen werden mit mehreten von den Revieren Tettnang, Hirschlatt, Amtzell
und Blißenreute abzutretenden Waldtheilen in ein Forstrevier erster Elasse
mit dem Site in Weissenau vereinigt, den erstgenannten drei Revieren aber
die ihnen näher gelegenen Puarzellen der neu erworbenen Waldungen zugetheilt.
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