Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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3) Die Erhebung und Verrechnung der Forst= und Jagdgefälle wird 
a) von dem Revier Schussenried dem Cameralamt Schussenried, 
b) von dem Revier Weissenau dem Cameralamt Tettnang, 
zugewiesen. 
Stuttgart den 16. Oktober 1835. Herdegen. 
*l7 2. Des Steuer-Collegium. 
Verfügung, die Umlage der Gewerbesteuer für das Jahr 1835—56 betreffend. 
Bei der unter dem 25. Juni d. J. (Reg. Bl. S. 261 fl.) verfügten Umlage der 
Grund-, Gebäude= und Gefillsteuer für das Finanz-Jahr 1. Juli 1825 ist die Ver- 
theilung der Gewerbesteuer auf Beendigung der Gewerbe-Cataster-Revision ausgeseht 
worden. Nachdem diese nunmehr vollzogen ist; so wird die überhaupt zu 325,000fl. 
verabschiedete Gewerbesteuer auf die in der Beilage A ersichtliche Weise umgelegt. 
Die Ansäße für die Gewerbesteuer (Verhältnißzahlen) betragen nach der neuen 
Einschätzung (statt vorheriger 502,515 fl. Al kr.) 561,627 fl. 29 kr. Von 325,000 fl. 
umzulegender Steuer kommen daher auf 100 fl. Ansah 39 fl. 52 kr. 1 19 hlr. (statt 
vorheriger 107 fl. 25 kr. 55 hlr). Die Oberämter haben nun unverweilt, nach den 
ihnen mit besondern Dekreten zugekommenen Cataster-Akten, die Vertheilung-der Steuern 
auf die einzelnen Orte 2c. vorzunehmen, und dafür zu sorgen, daß die Unteraus- 
theilung auf die Steuerpflichtigen nach dem revidirten Cataster baldigst erfolge. 
Wegen des Einzugs und der Ablieferung der Steuergelder wird auf die Verfä- 
gung vom 27. Juni d. J. verwiesen. « 
Stuttgartden21.0ktober1855. Suͤskind. 
Genehmigt von dem Finanz-Ministerium 
den 22. Oktober 1335. 
Herdegen.
	        
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