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Dienst-Erledigungen.
1) Die katholische Stadtpfarrei Mergentheim wird in Verbindung mit dem
Dekanatamt wieder beseht werden. Dieselbe begreift in der Stadt und in drei Filial-
forten zusammen 2,504 Pfarrgenossen, und gewährt an Garten-Ertrag, Besoldungen
und Gebühren, nach Abzug der Ausgabe für zwei ständige Vikare, ein firirtes Ein-
kommen von 1352 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen v orschriftmäßig
bei dem katholischen Kirchenrath zu melden, und insbesondere auch über ihre Tuͤchtig-
keit zu Bekleidung des Dekanatamts sich auszuweisen.
2) Die katholische Pfaxrei Donaustetten, Oberamts und Dekanats Wiblingen, mit
373 Pfarrgenossen im Pfarrort, gewaͤhrt von eigenen Guͤtern, Zehnten, Capitalzinsen und
gestifteten Gebuͤhren, ein beständiges Einkommen von jährlichen 653 fl. Die Bewerber ha-
ben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden.
5) Die wieder zu besetzende katholische Pfarrei Hürbel, Oberamts und Dekanats
Biberach, begreift im Pfarrdorf nebst dem Weiler Zillishausen und zwei Höfen 400
Pfarrgenossen, und hat von Gärten, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Ge-
bühren ein beständiges Einkommen von 688 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier
Wochen vorschriftmátig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. „
4) Die katholische Pfarrei Dalkingen, Oberamts und Dekanats Ellwangen,
hat im Pfarrdorf und in einem nahe gelegenen Weiler 421 Pfarrgenossen, und ge-
währt an Güterertrag, Zehnten, Grundgefällen, Besoldungen und gestifteten Gebühren
ein beständiges Einkommen von 692 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen
vorschristmäßig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden.
5) Die Bewerber um die Revierförstersstelle zu Schussenried, Forstamts Ochsen-
hausen, so wie um die zu Weissenau, Forstamts Weingarten, womit je die Besol=
dung erster Elasse à 750 fl. nebst Pferdsration verbunden ist, haben sich binnen drei
Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises vorschristmäßig. zu melden.
6) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle zu Wiblingen, Forstamts
Alpeck, mit welcher der Normal-Gehalt von 240 fl. verbunden ist, haben innerhalb
vier Wochen bei der Finanzkammer des Donau-Kreises vorschriftmäßig sich zu melden.
Am 24. d. M. sind die Rechts-Erkenn##nisse vom Monat Juli d. J. ausgegeben worden.