Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Vermöge höchster Entschließung vom 11. d. M. haben Seine Königliche 
Majestät den katholischen Pfarrer Betterle zu Bildechingen, Dekanats Horb, nach- 
dem dieser um Verseßhung auf eine Kaplanei gebeten hat, auf die erledigte Kaplanei 
zum h. Georg in Groß-Allmendingen, Dekanats Ehingen, zu verseben, und 
den außerordentlichen Professor Mack, an der batholisch -theologischen Fakul- 
tät zu Tübingen, zum ordentlichen Professor gnädigst zu befördern, sodann 
vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. dem Straf-Anstalten-Fabrik-In- 
fpektor Plank zu Ludwigsburg, in Anerkennung seiner bisherigen verdienstlichen Be- 
mühungen um die Förderung des Gewerbe-Betriebs in den höheren Straf-Anstalten, 
den Titel eines Commerzien-Raths gnädigst zu verleihen, und 
die erledigte Amts-Notars-Stelle in Donzdorf, Oberamts Geißlingen, dem vorma- 
ligen Pfand-Commissär, Schultheißen Jegglin zu Schramberg, Oberamts Obern- 
dorf, zu übertragen geruht- 
. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Die Verleihung eines Erfindungs-Patents betreffend. 
Da Seine Koͤnigliche Ma jestaͤt- vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 28. d. M. 
bem Schreiner Friedrich Baisch zu Stuttgart das nachgesuchte Patent auf die von 
ihm erfundene Tabakschneid-Maschine mit zehnjähriger Dauer gnédigst verliehen haben; 
so wird dieß unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der Gewerbe-Ordnung zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 29. Oktober 1835. 
Schlayer.
	        
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