427
B. Ursendorf, bestehend aus den seitherigen Revieren Ursendorf und Scheer.
(Die gedachte Forstverwaltung hat außer diesen noch einige Reviere im Fuͤrsten-
thum Sigmaringen zu beaufsichtigen.)
II. Der Forstverwaltungs-Bezirk Buchau enthält die Reviere:
. Dürmentingen, bestehend aus den seitherigen Revieren Dürmentingen, Marbach
(beide zuvor dem Bezirke Siessen zugehörig), Alleshausen, Buchau und
Seelenhof.
. Uttenweiler, zusammengeseßzt aus den bisherigen Revieren Bussen, Grunzheim,
mit Ausnahme des Mittenweiler Bauernwalds, und Uttenweiler.
Marchthal, seitherige Reviere: Marchthal und Wachingen.
Bremelau, seither Revier Bremelau.
Sulmentingen (Sitz des Revierförsters Schemmerberg), seitherige Reviere:
Kirchbierlingen, Oepfingen, Sulmentingen, nebst dem im seitherigen Revier
Grunzheim liegenden Mittenweiler Bauernwald.
Stuttgart den 7. November 1835. Herdegen.
b) Verfügung, betreffend die Auflesung der Saline-Gesäll= Verwaltung.
Vermöge hochster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 9. d. M.
ist in Folge der veränderten Salzverkaufsweise die unter dem Namen „Hauptverwaltung
der Salinen= Gefälle“ bestandene Rechnungsbehörde aufgelött, und wegen theilweiser
Uebertragung ihrer Geschäfte an den K. Bergrath dessen Kanzlei-Personal um einen
Revisor und einen Kanzlei-Assistenten vermehrt worden.
Stuttgart den 13. November 1835. Herdegen.
*
S8
Dienst-Erledvigungen.
1) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Aktuarsstelle bei dem Ober-
Amtsgerichte Reutlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe
in Tübingen vorschriftmäßig zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Dekanatstelle in Freudenstadt haben inner-
halb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig sich zu melden.