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Die Stadt zaͤhlt 4500 Kirchengenossen, und die weiter zugetheilten 16 Pfarrorte mit
ihren Filialen 20,750 Einwohner. Die bisherigen Einkommenstheile sind den bestehen-
den Normen gemäß verwandelt, und das künftige Einkommen berechnet sich auf 1255 fl.
3) Die erledigte katholische Pfarrei Eglingen, Oberamts Münsingen, Deka-
nats Zwiefalten, hat mit dem dazu gehörigen Dorfe Ehestetten 561 Pfarrgenossen,
zwei Schulen und ein beständiges Einkommen von 718 fl. voneigenen Gütern, Zehen-
ten, Grundgefällen, Kapital-Zinsen, Besoldungen und Gebühren. Die Bewerber haben
sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden.
4) Die wieder zu beseßende katholische Pfarrstelle in Kirchen (Kirchheim) Ober-
amts und Dekanats Ehingen, welche im Pfarrdorfe und in vier Weilern 668 Pfarr-
genossen hat, und wozu im Pfarrorte, und in den Filialen Schlechtenfeld und Stetten
drei Schulen gehören, gewährt von eigenen Gütern, Zehenten, Besoldungen und gestif-
teten Gebühren ein beständiges Einkommen von 1050 fl. Die Bewerber haben sich
binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden.
5) Die erledigte katholische Pfarrei Ober griesheim, Oberamts und Dekanats
Reckarsulm, welche im Pfarrdorf 595 Pfarrangehbrige hat und ein beständiges Ein-
kommen von 715 fl. von eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen und Gebühren
gewährt, wird wieder beseht werden. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen
bei dem katholischen Kirchenrathe vorschristmäßig zu melden.
6) Die katholische Pfarrei Kehlen, Oberamts und Dekanats Tettnang, wird
wieder beseht werden; sie begreift im Pfarrort und in 14 anderen Weilern und Höfen
695 Pfarrgenossen, und gewährt von eigenen Gütern, Zehenten, Besoldungen und
Gebühren ein beständiges Einkommen von 750 fl. Die Pfarrkirche und die Schule
besinden sich in Kehlen, der Pfarrsib aber ist in dem eine halbe Stunde davon ent-
fernten Ort Hirschlatt. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig.
bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden.
Am 11. d. M. sind die Rechts-Erkenmnisse vom Monat August d. J. ausgegeben worden.