Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift: „die heilige Sage,“ von dem Verfasser der Beatushöhle. 
Seine Königliche Majestat haben durch höchste Entschließung vom 11. d. M. 
dem Buchhändler Friedrich Pustet in Regensburg ein Privilegium gegen den Nach- 
druck der in seinem Verlage erscheinenden Schrift: die heilige Sage, der reiferen christ- 
lichen Jugend erzahlt von dem Verfasser der Beatushöhle, auf die Dauer von sechs 
Jahren zu verleihen gnädigst geruht; was unter Hinweisung auf die K. Verordnung 
vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nach- 
achtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Sturtgart den 12. November 1855. Schlaper. 
2. Des katholischen Kirchenrathe. 
Ergebniß der im Oktober d. J. stattgesundenen katholisch-theologischen Dienst-Prüsung zur Anstellung 
auf Pfarrsiellen. 
In Folge der am 15. Oktober d. J. und an den folgenden Tagen mit achtzehn 
Candidaten der katholischen Theologie dahier vorgenommenen zweiten Dienst-Prüfung 
(Anstellungs-Prüfung) wurden von Seiten des K. katholischen Kirchenraths und des 
bischèflichen Ordinariats zu Pfarrstellen für fähig erkannt die sechzehn Priester: 
Bolter, Joseph, von Mengen. 
Fink, Franz, von Jsny. 
Gugel, Michael, von Rottweil. 
Herzer, Johann Baptist, von Wiesenstaig. 
Hild, Kaver, von Ehingen. 
Kuttler, Johann Baptist, von Gmünd. 
Longner, Ignaz, von Friedrichshafen. 
Melber, Vinzens, von Gmünd. 
Petermann, Georg, von Ehingen. 
Sauerwein, TKaver, von Alddorf.
	        
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