Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Nicht minder ist ihm verboten, Commissionen für andere als seine eigene (seines 
vorgedachten Prinzipals) Rechnung aufzusuchen. 
Gegenwärtige Ermächtigung ist gültig auf die Dauer vom an bis zum 
Ort, Datum, Firma der Behäörde. 
Personal-Beschreibung und Unterschrift des Reisenden. 
D. 
Dem N. N., welcher mit seinen Fabrikaten (Produkten) die Messen und Jahr- 
märkte im Königreiche (Großherzogthum 2c.) zu besuchen beabsichtigt, wird Behufs 
seiner Legitimation bei den zuständigen Behörden andurch bezeugt, daß er zu N. wohn- 
haft sey, und die seinem Gewerbe entsprechenden gesetzlichen Steuern und Abgaben 
zu entrichten habe. 
Gegenwärtiges Zeugniß ist gültig für den Zeitraum von Monaten. 
Ort, Datum, Firma der Behörde. 
Personal-Beschreibung und Unterschrift des Reisenden. 
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V 
" Dienst-Erledigungen. 
1) Durch Beförderung des Oberamtmanns Bilfinger ist das in der dritten Be- 
soldungs-Classe stehende Oberamt Waldsee in Erledigung gekommen. Die Bewer- 
ber um dasselbe haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der Regierung des. 
Donau-Kreises vorschristmäßig einzureichen. 
2) Die Bewerber um das erledigte Diaconat Waiblingen, dessen Einkommen 
nach den bestehenden Normen verwandelt ist, und auf 665 fl. sich berechner, haben 
innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschristmáßig sich zu melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte Cameralamt Waldsee, dritter Besoldungs-, 
Classe, haben innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des Donau-Kreise- 
vorschriftmäßig sich zu melden.
	        
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