Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Abschnitt I. 
Verwendung des Zinsenfonds. 
  
Abschnitt I. 
A. I. 1. 
II. 1. b. 
Abschnitt II. 
Abschnitt I. 
A. II. 2. 
B. II. 2. 
Abschn. IV. 
B. II. 2. 
Abschnitt I. 
  
Uebertrag 
Da nun die Stuͤckzinse diesesmal die Zins-Ersparnisse tbersteigen, so 
sind von obiger Summe in Abzug zu brinsen .. 
sti· 
6,057 
2,580 
kr. 
184 
294. 
  
Worüber bleiben . 
Abschnitt III. 
Verwendung des Tilgungsfonds. 
Zur Schulden-Tilgung waren zu verwenden: 
1) aus dem vorigen Jahre: 
die bei dem Jahres-Abschluse von 1833 unter dem aseenbestand vor- 
handen gewesenen 
2) von diesem lahie: 
Ordentlicher Tilgungsfonds 
Ueberschuß des Zinsenfonds 
Zins-Ersparnisse bei Capital-Ablösungen 
die Einnahme aus der Staats-· Haupikasse 
an Zinsrückständen 
die Aktiv-Ersahposten 
nach Abzug der Passio-Ersat-Posten 
242,565 fl. 6 kr. 
5,676 fl. 46 kr. 
16,471 fl. 49 kr. 
16 fl. 30 kr. 
262,730 fl. 11 kr. 
24 fl. 21 kr. 
  
  
5,676 
9/,013 
262,705 
a6 
  
50 
  
Werden hiezu die aufgenommenen Passio-Capitalien 
gerechnet mit. 
so erscheint der Veiras des Soil fur die Capitalien- 
Abloͤsung mit 
Hievon wurden zur Schulden- Tilgung verwendet 
nebst 159,000 fl. Anlehen, 
und waren bei dem Jahresschlusse in der Casse vorhanden- die in dem 
folgenden Jahre zu verwendenden . 
;159,000fl. 
515,719 fl. 48 kr. 
556,719 
295,111 
63, 608 
48 
* 
  
Sodann wird hier unter Dziebung auf die Darstellung der Rechnungs- 
Ergebnisse von 1884 ; (Reg. Bl. vom Jahr 1833, S. 57) der Forde- 
rung der Schulden-Zahlungs-Casse an die vormalige Ausstandokass. 
erwähnt, welche in Folge der Verabschiedung mit den Ständen nicht 
länger alz ein Abtivum nachgeführt wird, jedoch für den Fall der 
Moͤglichkeit der Tilgung aus den Mitteln der Restverwaltung der Staate- 
Casse in der Rechnung der Schulden- Zahlungs-Casse vorgemerkt ist, und 
nach dem Stande vom 50. Juni 1833 noch beträgt 4532,407 fl. 49 kr. 
  
556,719 
48 
  
 
	        
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