Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Nro. 7. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Montag den 16. Februar 1835. 
  
  
In halt. 
Königl. Dekrete. Diensi-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, in Vetreff der Ediktal-Ladungen in Gant= und 
außergerichtlichen Schuldsachen. — Wohnst-Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Privilegien gegen 
den Bücher-Nachdruck. — Weitere Bebanntmachung, betreffend den Vollzug der K. Deblaration über die 
staatsrechtlichen Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels. — Termine für die Vorprüfung derjenigen Jüng- 
linge evangelischer Confession und mosaischer Religion, welche sich um Julassung zum Schullehrer-Beruf 
gemeldet haben. — Vertheilung von Preisen an die 3Zöglinge des land= und forstwirthschaftlichen Instituts 
zu Hohenheim. 
Dienst-Erledigungen. 
Widerruflich angestellte Diener. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
2. d. M. den Revierförster Hermann von Altenstadt, Kirchheimer Forsts, auf das 
Revier Magolsheim, Blaubeurer Forsts, und dagegen 
den Revierförster Kemmler von Magolsheim, auf das Revier Altenstadt zu ver- 
setzen geruht, auch
	        
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