Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

66 
der Masse ausgeschlossen, von den uͤbrigen nicht erscheinenden Glaͤubigern aber wird 
angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung 
des Verkaufs der Massegegenstaͤnde, und der Bestaͤtigung des Guͤterpflegers, der Er- 
klaͤrung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten. 
Zu den Verhandlungen in nachbezeichneten außergerichtlichen Schuldsachen 
werden die Glaͤubiger unter der Bedrohung vorgeladen, daß die nichterscheinenden un- 
bekannten Glaͤubiger bei der Auseiandersetzung nicht werden beruͤcksichtigt werden. 
b) Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Krauß in Geißlingen seinen Wohnsibß nach Langen- 
burg verlegt hat; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 10. Februar 1835. 
Schwab. 
B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend. 
Durch höchste Entschließung vom 4. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
für nachstehende schriftstellerische Werke Privilegien gegen den Nachdruck zu ertheilen 
gnädigst geruht: 
1) dem Dr. der Medicin und Chirurgie, Kubyß in Berlin, für das Werk: 
„die Cholera oder Brechruhr, deren Erkenntniß und Entstehungs-Ursachen 2c.;“ 
2) der Hallberger'schen Verlagshandlung in Stuttgart für die zweite ver- 
besserte Auflage von Dr. v. Rotteck's Lehrbuch des Vernunstrechts und 
der Staatswissenschaften, 4 Bände; 
5) dem Professor Dr. Söltl zu München für die von ihm verfaßse Geschichte 
der Deutschen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.