Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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die patronatische Nomination des evangelischen Pfarrers Beßmer, von Mönster, 
Dekanats Gaildorf, zu der erledigten Pfarrei Oberroth, ebendesselben Dekanats, ist den 
17. d. M. bestaͤtigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1) Des Ministerium des Innern. 
a) Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend. 
Seine Königliche Majestüät haben durch höchste Entschließung vom 11. d. M. 
Prioilegien gegen den Nachdruck nachstehender schriftstellerischer Werke, auf die Dauer 
von je sechs Jahren, zu ertheilen gnädigst geruht: 
1) dem Buchhändler G. F. Manz zu Landshut für das bei ihm herauskom- 
mende Werk: 
Geistlicher Seelen-Tempel erleuchtet durch Andacht und Liebe. Ein vollstän- 
diges Gebet= und Erbauungsbuch für alle Stände von J. P. Silbertz; 
2) der C. F. Winter'schen Buchhandlung in Heidelberg für 
Martins Handbuch des bürgerlichen Prozesses, zwölfte verbesserte Auflage; 
was unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien 
gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 12. Februar 1855. Schlaper. 
b) Patent-Erkheilung für künstlich bereitete Wetzsteine. 
Da Seine Königliche Majestht vermöge höchster Entschließung vom 11.d. M. 
dem Christian Schuhmacher zu Bietigheim, O. A. Besigheim, für die von ihm er- 
fundene Bereitungsweise künstlicher Weßsteine ein Patent auf die Dauer von zehn 
Jahren gnädigst zu ertheilen geruht haben; so wird dieß unter Hinweisung auf die 
allgemeine Gewerbe-Ordnung, Abschnitt VII., hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 12. Februar 1335. Schlayer. 
2. Des katholischen Kirchenraths. 
a) Dienstprüfung der katholischen Schullehrer und Schul-Provisoren. 
Die dießjährigen Prüfungen der katholischen Schullehrer und Schul-Provisoren 
für Schuldienste werden am Mittwoch den 29. April, sodann am Mittwoch den 30. Sep-
	        
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